Aktuelles aus dem AK Berufsgesetz

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Bremen: CDU, Grüne und Linke…
In Bremen finden am 14. Mai die Landtagswahlen statt. Der Arbeitskreis Berufsgesetz Logopädie/Sprachtherapie, wandte sich daher mit seinen Wahlprüfsteinen an die Parteien, um deren Haltung zur Vollakademisierung…
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Nordrhein-Westfalen: Gespräch mit SPD-Landtagsabgeordneten Forderung:…
Am 23. November 2022 fand auf Initiative von Silva Gosewinkel (SPD MdL, Abgeordnete für den Wahlkreis Unna III – Hamm II und Logopädin) ein Gespräch im Düsseldorfer Landtag mit Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin…
mehrDer dbl kämpft gemeinsam mit weiteren Verbänden für eine Novellierung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden, das bereits seit dem Jahr 1980 besteht. Dieses Berufsgesetz ist nach Auffassung des dbl in keiner Weise mehr zeitgemäß und muss an die veränderten Anforderungen in der Patientenversorgung und die zunehmende Komplexität im Gesundheitswesen angepasst werden. Zentrale Forderung ist die Einrichtung einer flächendeckenden primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung als Regelausbildung für alle im Bereich der Logopädie/Stimm-, Sprech-, und Sprachtherapie tätigen Berufsgruppen.
Ein erster Schritt in diese Richtung erfolgte im September 2009. Durch die Initiative des NRW-Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) konnte das Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten in Kraft treten. Dadurch war es möglich, die Ausbildung zur Logopädin primärqualifizierend hochschulisch zu verorten. Die Möglichkeit der Einrichtung für Modellstudiengänge wurde bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Die Evaluation der Modellstudiengänge wurde 2015 erfolgreich und positiv abgeschlossen (siehe dbl-Meldung vom 05.11.2015).
Das Thema der (zeitnahen) hochschulischen Qualifikation wurde umso aktueller und dringender nach der Zustimmung des Bundeskabinetts zu dem vom Gesundheitsministerium im August 2016 vorgelegten Bericht zu Modellklauseln zur akademischen Erstausbildung. In diesem Bericht wird empfohlen, die bis 2017 befristete Modellregelung um zehn Jahre zu verlängern. Weder von Politikern noch von Verbänden wurde diese Empfehlung als zielführend für die weitere hochschulische Entwicklung anerkannt, sondern führte im Gegenzug zu Protesten. Am 17. Oktober 2016 wurden in der Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz III auch Änderungsanträge der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD behandelt. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Anträge lagen auf Veränderungen der Prüfungsgestaltung in den Modellstudiengängen sowie auf einer Verlängerung der Modellklauseln um weitere fünf Jahre. Der Bundesrat hat überdies in seinem Beschluss vom 14. Oktober eine vierjährige Verlängerung gefordert. Der dbl war hierfür zur Anhörung geladen (siehe dbl-Meldung vom 24.10.2016).
Die dringend notwendige Reform des Berufsgesetzes darf nicht aufgeschoben. Um den Prozess der Novellierung voranzubringen, haben sich Verbände und Hochschulen aus den Bereichen Logopädie, akademische Sprachtherapie sowie Atem-, Sprech- und Stimmlehre Anfang 2016 zum Arbeitskreis Berufsgesetz zusammengeschlossen. Ziel des Arbeitskreises ist die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung für alle im Bereich der Sprachtherapie tätigen Berufsgruppen (siehe dbl-Meldung vom 29.01.2016).
Am 8. November 2016 hat in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalens in Berlin ein Symposium des Arbeitskreises stattgefunden. Weitere Informationen finden Sie unter Symposium AK Berufsgesetz.